Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKS Telekommunikations AG (19.02.2026)
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TKS Telekommunikations
AG (nachfolgend „TKS“) und ihren Kunden im Bereich der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und -lösungen im B2B-Segment. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn TKS ihrer Geltung im Einzelfall
nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme von TKS auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 TKS hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. TKS wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor.
Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 TKS ist ein in Deutschland lizenziertes Telekommunikationsunternehmen (Carrier) und bietet insbesondere folgende
Leistungen für Geschäftskunden an:
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Bereitstellung von SIP-Trunks und Telefonanschlüssen
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Cloudbasierte Telefonanlagen (z. B. „3CX“) inklusive Trunk-Integration
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Integration von Microsoft Teams Telefonie via Direct Routing über von TKS betriebene Session Border Controller (SBC)
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Internetzugangsdienste/DSL
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Standardisierte Remote-Einrichtungs- und Konfigurationsdienstleistungen (keine Vor-Ort-Services durch TKS)
2.2 TKS erbringt die vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste, insbesondere SIP-Trunks, Cloud-PBX (3CX) und
Team-Integration via SBC. Die Bereitstellung von Microsoft Teams-Lizenzen erfolgt nicht durch TKS; TKS erbringt hierzu lediglich die Integrationsleistung.
2.3 Die konkreten Inhalte sowie der Umfang der vereinbarten Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert.
2.4 TKS ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. TKS bleibt gegenüber dem
Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
2.5 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von TKS erbracht werden sollen, die über das vereinbarte
Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch TKS festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Technische und organisatorische Voraussetzungen:
Der Kunde gewährleistet, dass alle für die Bereitstellung und den Betrieb der TKS-Leistungen erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten erfüllt werden. Dazu zählt u.a. die Bereitstellung und Instandhaltung geeigneter Räume, elektrischer Energie, Potenzialausgleich/Erdung und technischer Infrastruktur sowie die Konfiguration der relevanten Netzwerkumgebungen (Firewall, Ports, QoS, NAT/SIP-ALG etc.).
3.2 Zutritt, Information und Unterstützung:
Der Kunde gewährt TKS, deren Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen bei Bedarf Zugang zu den Kundenanschlüssen und Räumlichkeiten.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, insbesondere zu verdeckt verlegten Leitungen/Rohren sowie technischen Besonderheiten, rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
Der Kunde sorgt dafür, dass die eigenen IT-Dienstleister zu abgestimmten Terminen erreichbar sind und TKS Zugang zu relevanten Systemen besteht.
3.3 Betrieb und Sicherheit:
Der Kunde ist verpflichtet, seine TK- und IT-Systeme regelmäßig zu aktualisieren, zu sichern und fachgerecht zu konfigurieren (z. B. Firmware/Software-Updates, sichere WLAN-Konfiguration, Härtung von Endgeräten/PBX), unsichere oder nicht zulässige Endgeräte, Anwendungen oder Protokolle nicht anzuschließen/nutzen und Netzwerkzugänge ausschließlich über von TKS zugelassene Schnittstellen und Protokolle zu betreiben.
Bei Nutzung von Notrufdiensten (z. B. 112) muss der Kunde sicherstellen, dass die notwendige Standortinformation bereitgestellt wird. Einschränkungen aus der eingesetzten Infrastruktur liegen in seiner Verantwortung.
3.4 Informationspflicht und Reaktion:
Der Kunde informiert TKS unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle oder drohende Verstöße gegen gesetzliche/regulatorische Vorgaben und wirkt bei deren Eingrenzung und Behebung mit. TKS und deren Servicepartner dürfen erforderliche Reparatur-, Änderungs- oder Instandhaltungsarbeiten vornehmen.
3.5 Datensicherung und Datenschutz:
Der Kunde erstellt regelmäßig und fachgerecht Datensicherungen (Backups) seiner Daten außerhalb der Systeme von TKS, sofern TKS nicht ausdrücklich zur Datensicherung (z. B. durch Vertrag/Service) verpflichtet ist.
Persönliche Zugangsdaten (z. B. Passwörter) dürfen nicht an Dritte weitergegeben und müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Sie sind bei Inbetriebnahme und sodann regelmäßig zu ändern; bei Verdacht auf Kenntnisnahme durch Unbefugte ist unverzüglich eine Änderung vorzunehmen und TKS zu informieren. Speicherung auf PC/USB-Stick erfolgt ausschließlich verschlüsselt.
Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten/Aktionen, die unter seinen Zugangsberechtigungen zu IT-/TK-Diensten vorgenommen werden – auch durch Dritte –, soweit keine nachweisbare Nichtzurechenbarkeit vorliegt.
3.6 Rechts- und Verhaltenspflichten:
Die Nutzung von TKS-Leistungen darf nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen; insbesondere dürfen keine gesetzlich oder vertraglich verbotenen Inhalte übermittelt, eingestellt oder beworben werden, keine Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden sowie keine Daten ohne erforderliche Einwilligung verarbeitet werden.
Der Kunde beachtet nationale/internationale Gesetze, Servicerufnummern-Regeln, Verhaltenskodizes und Preisangabepflichten gemäß §â€¯66a TKG.
3.7 Konsequenzen bei Verletzungen:
Werden Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist TKS von der Pflicht zur Einhaltung von verbindlichen Terminen, Service Levels und der Leistungserbringung insoweit befreit. Vereinbarte Fristen/Termine werden ausgesetzt und verlängern sich um den Zeitraum der Verhinderung; TKS entstandene Mehraufwände/Kosten sind vom Kunden zu tragen.
TKS ist berechtigt, Leistungen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden teilweise oder ganz zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein
bindendes Angebot von TKS auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen TKS und Kunde kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Regel
kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots von TKS per E-Mail zustande.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die von TKS angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl.
Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Entstandene Reisekosten und notwendige Reisezeiten im Zusammenhang mit Vor-Ort-Leistungen werden dem Kunden
gemäß der TKS Preisliste oder einer gesonderten Vereinbarung monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
5.3 Die Abrechnung erfolgt i. d. R. monatlich nach Leistungserbringung. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach
Rechnungsdatum zahlbar. Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung.
5.4 Im Falle von Teilleistungen hat TKS Anspruch auf Teilzahlungen, jeweils nach Abschluss definierter Projektphasen.
5.5 Für nutzungsunabhängige, monatlich vereinbarte Vergütungen (z. B. Mietzins für Cloud-Dienste, Softwarelizenzen)
beginnt die Berechnung mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung oder der erstmaligen Aktivierung durch TKS. Für den ersten Monat wird die Vergütung anteilig berechnet. In den darauf folgenden Monaten ist die Vergütung jeweils im Voraus zum Monatsbeginn zu zahlen.
5.6 Nutzungs- oder verbrauchsabhängige Vergütungen (z. B. Minutenpreise, variable Serviceentgelte) werden regelmäßig
nach tatsächlicher Inanspruchnahme abgerechnet. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein.
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5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die
Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
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5.8 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TKS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen
Betrages nicht auszuführen bzw. Leistungen nach Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verzug vollständig ausgeglichen ist.
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5.9 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde TKS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-
Lastschriftmandat zu erteilen. Eine TKS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an TKS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
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§ 6 Einrichtung und Übergabe
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6.1 TKS erbringt standardisierte Remote-Einrichtungen (z. B. Anlegen von Nebenstellen, Mailboxen, Zuweisung von
Rufnummern, Hinterlegung von MAC-Adressen bei Bedarf, Versand von Zugangsdaten). Umfang und Pauschalpreise werden im Angebot näher definiert.
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6.2 Mit Übergabe von Administrationszugängen an den Kunden oder dessen beauftragten IT-Dienstleister geht die
Verantwortung für Betrieb, Konfiguration und Änderungen an der Anlage auf den Kunden über. TKS haftet ab diesem Zeitpunkt nicht für etwaige Änderungen, Konfigurationsfehler oder Eingriffe durch den Kunden bzw. dessen beauftragte Dritte.
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6.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum von
TKS. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und TKS unverzüglich zu informieren, falls Dritte Zugriff auf die Ware nehmen (insbesondere durch Pfändung, Insolvenz). Soweit unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände mit anderen vermischt oder verarbeitet werden, erwirbt TKS entsprechend Miteigentumsanteile.
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§ 7 Leistungsqualität, Verfügbarkeit und Support
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7.1 TKS erbringt Leistungen im Rahmen der üblichen branchenüblichen Qualität und Verfügbarkeit.
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7.2 Supportzeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von TKS.
Reaktionszeit: Innerhalb der Supportzeiten erfolgt eine erste Reaktion grundsätzlich innerhalb von bis zu 8 Arbeitsstunden, vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden.
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7.3 Störungsmeldungen erfolgen ausschließlich via E-Mail an die von TKS benannte Supportadresse.
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7.4 Außerhalb der Supportzeiten erfolgt keine reguläre Betreuung; automatisierte Systeme können Anfragen
vorqualifizieren.
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7.5 Im Falle von Werkleistungen gilt: TKS stellt dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme bereit; diese erfolgt durch
Funktionsprüfung. Erfolgt binnen 7 Tagen keine Beanstandung erheblicher Mängel oder werden die Ergebnisse produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt. Bei Mängeln bietet TKS nach eigener Wahl Nachbesserung oder Neulieferung. Erst nach zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
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§ 8 Laufzeit und Kündigung
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8.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
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8.2 Leistungsbestandteile können unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsregime haben. Die Kündigung eines
Vertragsteils (z. B. SIP-Trunk) beendet nicht automatisch andere Teile (z. B. Lizenz für Cloud-PBX/3CX):
A. SIP-Trunks/Telefonanschlüsse: Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im Vertrag festgelegt. Enthält der Vertrag eine stillschweigende Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag ab Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
B. Cloudbasierte Telefonanlage (3CX) und Lizenzen: Für die Nutzung der 3CX-Anlage gilt grundsätzlich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Hintergrund ist die jährliche Lizenz-/Kapazitätsvorhaltung. Die Kündigung eines SIP-Trunks oder Telefonanschlusses lässt die Vergütungspflichten für die 3CX-Anlage/Lizenz bis zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit unberührt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – jeweils um die Dauer der ursprünglichen Mindestlaufzeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
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8.3 Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
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8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
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8.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
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8.6 Mit Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von TKS bereitgestellten Software-Clients und Daten von seinen
Systemen zu löschen. Bei berechtigter Überlassung an Dritte hat der Kunde TKS Name, Anschrift und Nutzungsumfang der Dritten auf Verlangen mitzuteilen.
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§ 9 Rechtmäßige Nutzung, Sicherheitspflichten und Missbrauch
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9.1 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Dienste verantwortlich und unterlässt Missbrauch, rechtswidrige Inhalte,
Spam, unzulässige Massenkommunikation, Angriffe oder sonstige Beeinträchtigungen der Netzintegrität.
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9.2 Der Kunde trifft geeignete Sicherheitsmaßnahmen (gehärtete Passwörter, Rollenkonzepte, Updates, gesicherte WLANs).
Nutzung offener oder unsicherer Netze für TK-Endgeräte ist zu vermeiden.
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9.3 Der Kunde trägt die Entgelte für Verbindungen/Verkehre, die infolge eines Sicherheitsvorfalls in seiner Sphäre (z. B.
kompromittierte Endgeräte/PBX, unsicheres Gäste-WLAN) entstehen, sofern TKS den Vorfall nicht zu vertreten hat.
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9.4 Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder sicherheitsrelevante Vorfälle ist TKS berechtigt, Leistungen vorläufig zu
sperren, soweit erforderlich, um Schäden abzuwenden. TKS informiert den Kunden unverzüglich.
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§ 10 Ausländische Rufnummern, Sanktionen und regulatorische Einschränkungen
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10.1 Die Bereitstellung ausländischer Rufnummern erfolgt unter dem Vorbehalt lokaler regulatorischer Vorgaben,
Genehmigungen und technischer Machbarkeit. TKS kann Zuteilungen ändern, aussetzen oder beenden, wenn lokale Partner oder Behörden die Terminierung untersagen oder einschränken, oder wenn Sanktionen/Embargos dies erfordern.
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10.2 TKS übernimmt keine Haftung dafür, dass ausländische Rufnummern dauerhaft erreichbar bleiben oder im vollen
Funktionsumfang bereitgestellt werden können, wenn Einschränkungen außerhalb der Einflusssphäre von TKS dies verhindern.
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10.3 Der Kunde verpflichtet sich, anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. TKS kann Leistungen
aussetzen, wenn andernfalls eine Rechtsverletzung drohen würde.
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§ 11 Nutzungsrechte
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11.1 TKS räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht ein, die
im Rahmen der jeweiligen Telekommunikationslösung bereitgestellten Softwarekomponenten bestimmungsgemäß zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Überlassung an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken, ist untersagt.
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11.2 Die Nutzung der Software ist ausschließlich im Rahmen des vertragsgemäß bestimmten Gebrauchs und für die vom
Vertrag erfassten Nutzer zulässig. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, Drittnutzung oder Zugänglichmachung ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von TKS genehmigt.
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11.3 Nutzungsrechte an Software von Drittanbietern (z.B. Microsoft Cloud-Produkte) richten sich nach den jeweiligen
Lizenzbedingungen des Dritten und werden von TKS nicht übertragen.
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11.4 Testversionen sind einmalig nutzbar und werden automatisch gesperrt nach Ablauf des Kontingents oder der Testfrist.
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§ 12 Haftung
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12.1 TKS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TKS nur für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
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12.2 In den Grenzen nach 12.1 haftet TKS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der
Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
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12.3 TKS haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ursachen außerhalb der eigenen Einflusssphäre beruhen (z. B.
Drittnetzstörungen, regulatorische Eingriffe, sanktionsbedingte Einschränkungen, Blockaden durch Firewalls des Kunden, unsichere Kundennetzwerke).
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12.4 Für Leistungen, Konfigurationen und Änderungen nach Übergabe der Administrationsrechte an den Kunden bzw. dessen
IT-Dienstleister übernimmt TKS keine Haftung, soweit TKS die Ursache nicht zu vertreten hat.
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12.5 TKS haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf Ereignisse
höherer Gewalt oder vergleichbare, unvorhersehbare und außerhalb der Einflusssphäre von TKS liegende Umstände zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Netzausfälle).
12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von TKS.
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12.7 Der Kunde stellt TKS und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen und/oder personenbezogener Daten beruhen. Im Streitfall informiert der Kunde TKS unverzüglich und erkennt keinerlei Ansprüche an, ohne Rücksprache.
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12.8 TKS führt regelmäßig notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der
IT-Leistungen/Dienste durch. TKS bemüht sich, diese Arbeiten möglichst in Zeiten geringerer Nutzung (z. B. Nachtstunden) durchzuführen und den Kunden dabei, soweit objektiv möglich, vorab über Beginn und voraussichtliche Dauer zu informieren. Einschränkungen der Verfügbarkeit können während Wartungsarbeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
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§ 13 Weitergabe und Überlassung der Leistungen an Dritte
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13.1 Die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Vermietung, Überlassung oder sonstige Weitergabe der durch
TKS bereitgestellten Telekommunikationsdienste, IT-Leistungen oder Software an Dritte durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TKS nicht gestattet.
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13.2 Eine Weitergabe im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzerkreises (z. B. Mitarbeiter, eigene Niederlassungen) ist nur
insoweit zulässig, wie dies ausdrücklich vorgesehen und im Vertrag festgelegt ist.
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13.3 Soweit TKS im Einzelfall schriftlich die Weitergabe oder Überlassung genehmigt oder eine abweichende Regelung
vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche dem Kunden in diesen AGB sowie in der entsprechenden Vereinbarung auferlegten Pflichten und Obliegenheiten auch durch den Dritten eingehalten werden. Der Kunde bleibt für das Verhalten des Dritten wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
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§ 14 Technische und rechtliche Änderungen, Anpassungen und Vertragsfolgen
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14.1 Die von TKS bereitgestellten Leistungen, insbesondere Telekommunikationsdienste und cloudbasierte IT-Dienste,
unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung, technischen Anpassung sowie Änderungen durch gesetzliche und/oder behördliche Vorgaben. Die Vertragserfüllung kann durch rechtliche, regulatorische und technische Rahmenbedingungen beeinflusst werden, etwa durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), die DSGVO oder Verträge mit Vorlieferanten (z. B. Telekommunikationsanbieter, Hosting-Unternehmen).
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14.2 TKS ist berechtigt, Leistungen jederzeit technisch anzupassen oder durch funktional gleichwertige und dem aktuellen
Stand der Technik entsprechende Leistungen zu ersetzen, sofern dies aus Gründen der technischen Entwicklung, gesetzlicher/regulatorischer Vorgaben oder aus unternehmensbezogenen Erfordernissen notwendig ist.
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14.3 Soweit einzelne Leistungsmerkmale oder zugehörige Netzplattformen technisch oder rechtlich modifiziert werden
müssen oder bestimmte Netzdienste, Produkte oder Leistungsmerkmale nicht mehr erbracht werden können, werden diese Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen TKS und dem Kunden übernommen. TKS bemüht sich, im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Nachteile für den Kunden zu vermeiden.
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14.4 TKS informiert den Kunden rechtzeitig über notwendige Änderungen, technische Umstellungen oder Ersatzleistungen.
Solche Umstellungen führen grundsätzlich nicht zu einer Anpassung der Vergütung, sofern für den Kunden keine wesentlichen Nachteile entstehen.
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14.5 Ist im Zuge einer technischen oder rechtlichen Umstellung für TKS ein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher
Aufwand erforderlich, ist TKS berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Entsprechendes gilt für den Kunden, wenn die Umstellung zu erheblichen Einschränkungen einzelner vertraglicher Leistungen führt.
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§ 15 Schlussbestimmungen
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15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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15.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von TKS.
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