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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKS Telekommunikation AG (Geschäftskunden)

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKS Telekommunikation AG (nachfolgend „TKS AG“ genannt)
gliedern sich in folgende Teile:

A. Allgemeine Bestimmungen
B. Besondere Bestimmungen für Telekommunikationsdienstleistungen und Mehrwertdienste
C. Besondere Bestimmungen für IT-Leistungen/IT-Dienste und cloudbasierte Dienste

  • I. Zusätzliche Bestimmungen für Microsoft Online-Dienste (365/Dynamics 365/Azure)

  • II. Besondere Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen

D. Besondere Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend einheitlich: AGB) der TKS AG sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (A.) und mehrere Besondere Teile (B. ff.).

A. Allgemeinen Bestimmungen

1. Geltungsbereich, Rangfolge
1.1. Mit der Bestellung bzw. dem Leistungsschein erkennt der Kunde die AGB von TKS AG an. Die jeweils gültigen AGB sind über die Webseite der TKS AG abrufbar. Die AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte bzw. Vertragsabschlüsse mit dem Kunden.
1.2. Diese AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten und IT-Dienste sowie sonstige Leistungen und Produkte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Verträge über
– Service-Dienste bzw. Mehrwertdienste,
– entgeltfreie Telefondienste,
– Mobilfunkverträge,
– Internetdienste,
– IT-Leistungen und IT-Dienste, einschließlich cloudbasierter Dienste (z.B. SaaS, PaaS, IaaS),
– dauerhafte oder vorübergehende Nutzungsüberlassung von Software/Softwarelizenzen.


Sie finden auch Anwendung auf hiermit in Zusammenhang stehenden weiteren (Werk-/Dienst-) Leistungen der TKS AG Service wie bei Auskünften, Beratungen, Wartungsservice sowie Leistungen zur Beseitigung von Störungen (SLA´s). Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden finden daneben die Besonderen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung Anwendung. Nachfolgend wir einheitlich von „Leistungen“ der TKS AG Service gesprochen, auf welche diese AGB Anwendung finden.


1.3. Die Rechte und Pflichten des Kunden ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus der Bestellung des Kunden (Lieferschein) in der durch die Auftragsbestätigung von TKS AG Service akzeptierten Form, den in den jeweiligen Leistungs- und/oder Produktbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen, den Allgemeinen und den Besonderen und produktspezifischen zusätzlichen Bestimmungen der AGB. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils der AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit dem Kunden. Die Bestimmungen des Besonderen Teils regeln leistungs- bzw. produktspezifisch besondere Bedingungen. Sofern in dem jeweiligen Besonderen Teil von den Regelungen im Allgemeinen Teil abweichende Regelungen getroffen wurden, so gehen die Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils vor. Die Regelungen in Leistungs- und/oder Produktbeschreibungen und Preislisten haben Vorrang gegenüber Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen sie im Widerspruch stehen. Zwischen den Parteien abweichend von den AGB getroffenen Vereinbarungen gehen als Individualvereinbarungen den Regelungen des Allgemeinen und des Besonderen Teils vor.
1.4. AGB des Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Etwas anderes gilt nur, wenn sie von TKS AG Service schriftlich bestätigt wurden.
1.5. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TKS AG Service; Textform ist nicht ausreichend.

2. Vertragspartner
Vertragspartner sind die TKS AG und der Kunde, der nicht Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist.

3. Verträge und Angebote
3.1. Alle Angebote von TKS AG sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform, spätestens mit Beginn der Leistungsbereitstellung durch TKS AG zustande.
3.2. Der Kunde ist an seine Bestellung (Leistungsschein) für die Dauer von 4 (vier) Wochen gebunden, da TKS AG zunächst die Verfügbarkeit der Leistungen und/oder Produkte prüfen muss.
3.3. Die jeweils einschlägigen leistungs- und produktspezifischen Leistungsbeschreibungen von TKS AG und ggf. in Preislisten enthaltene Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages.
3.4. Eine Zusicherung oder Garantie ist nur dann verbindlich, wenn diese von TKS AG ausdrücklich in dem bestätigten Auftrag oder in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich und wörtlich als solche bezeichnet wird und dort auch die Verpflichtungen von TKS AG aufgeführt werden (z.B. Inhalt, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Zusicherung oder Garantie).

4. Sicherheitsleistung und Bonitätsprüfung
4.1. TKS AG ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden, der Zahlung eines angemessenen Entgeltvorschusses oder der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig zu machen.
4.2. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden kann TKS AG die Annahme des Antrags des Kunden (Bestellung) ablehnen oder von der Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen. Als angemessen gilt ein Betrag, welchen der Kunde voraussichtlich in den nächsten zwei (2) Monaten bzw. zwei (2) Abrechnungszeiträumen zu leisten hat.
4.3. Die Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit wird im Auftrag von TKS AG von Auskunfteien (z.B. SCHUFA und Creditreform) durchgeführt. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung an Auskunfteien ist Art. 6 Abs. 1 f.) DS-GVO. Eine Übermittlung gemäß Art. 6 Abs. 1 f. DS-GVO darf nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der TKS AG oder Dritter erforderlich ist und nicht den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Vorbeugung vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, den Kunden durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Einzelheiten der Datenverarbeitung zur Bonitätsprüfung sind der Datenschutzinformation der TKS AG zu entnehmen, die auf der Webseite abgerufen werden kann. Informationen der Tätigkeit der SCHUFA können Sie online unter https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ einsehen. Information der Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie online unter www. Creditreform-Ludwigshafen.de/Datenschutz.
4.4. Sofern TKS AG bei Vertragsschluss keine Leistungen, keinen Entgeltvorschuss oder keine Sicherheitsleistung verlangt hat, ist sie auch während der Vertragslaufzeit berechtigt, weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheit oder einer Sicherheit sowie deren laufende Anpassung durch den Kunden abhängig zu machen, wenn der Kunde sich mit Forderungen der TKS AG in Verzug befindet oder wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Als angemessen gilt ein Betrag, welchen der Kunde in den vergangenen zwei (2) Monaten oder in den letzten zwei (2) Abrechnungszeiträumen zu leisten hätte.

5. Leistungen, Rücktrittsrecht bei Lieferschwierigkeiten und Eigentumsvorbehalt
5.1. TKS AG erbringt die Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den jeweils einschlägigen leistungs- und produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und ggf. in Preislisten enthaltenen Leistungsbeschreibungen.
5.2. Bei der Leistungserbringung setzt TKS AG gegebenenfalls Vorlieferanten und Unterauftragnehmer (Subunternehmer) als Erfüllungsgehilfen ein; hierzu ist TKS AG zum Zwecke der Leistungserbringung berechtigt.
5.3. Soweit TKS AG Leistungen und/oder Vertragsprodukte (z.B. Telekommunikationsdienste, Cloud- und Online-Dienste sowie Applikationen) als Distributor oder Reseller von Herstellern, Telefonanbietern als Vorlieferanten oder Unterauftragnehmern (Subunternehmer) bezieht, nimmt TKS AG ggf. in der Bestellung (Leistungsschein) und/oder der Auftragsbestätigung auf deren leistungs- und produktspezifische Leistungsbeschreibungen sowie Softwarelizenzbedingungen (soweit die Überlassung bzw. Nutzung von Software vertragsgegenständlich ist) Bezug. Die sich aus den jeweiligen Vereinbarungen zwischen TKS AG und dem Vorlieferanten bzw. Unterauftragnehmer leistungs- und produktspezifischen Regelungen, ergeben sich – soweit diese auch für den Kunden maßgeblich sein sollen – aus den Besonderen Bestimmungen dieser AGB (Teil B. ff.).
5.4. Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich der von TKS AG angebotenen Leistungen und Vertragsprodukte behält sich TKS AG auch nach der Annahme des Angebotes des Kunden vor, sofern damit keine grundlegenden Veränderungen einhergehen, der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Eine unerhebliche Einschränkung ist anzunehmen, wenn die technische Leistungsfähigkeit und/oder die vereinbarte Funktionstauglichkeit des Vertragsproduktes und/oder – falls ein bestimmtes Design oder Funktionalitäten vereinbart wurden – das äußere Erscheinungsbild des Vertragsproduktes nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Darüberhinausgehend werden Abweichungen und Änderungen der Bestellung des Kunden in der Auftragsbestätigung nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Kunden bestätigt werden.
5.5. Leistungen von TKS AG stehen unter dem Vorbehalt der Lieferung der vertraglich geschuldeten und rechtzeitigen Belieferung von TKS AG durch Vorlieferanten und/oder Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden erforderlich sind („Vorleistungen Dritter“). Als Vorleistung Dritter gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen, Verbindungs-, Vermittlungs-, Transport- und Terminierungsleistungen oder sonstige technische Leistungen Dritter. Insoweit prüft TKS AG zunächst die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen (vgl. Ziff. 3.2.). Ergibt sich nach Vertragsschluss, dass die Vorleistungen Dritter nicht oder nur teilweise erbracht werden können und beruht dies nicht auf einem Verschulden von TKS AG, steht TKS AG ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber TKS AG nach Ausübung des Rücktrittsrechtes, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ist ausgeschlossen. Bei einer Lieferverzögerung gilt nachstehend Ziff. 6.4.
5.6. Bei nutzungsabhängigen Leistungen wird der Kunde auf Verlangen von TKS AG nachvollziehbare Informationen über das voraussichtliche Volumen der während der nächsten drei (3) Monate zu erwartenden Nutzung der Leistungen („Forecast“) zur Verfügung stellen.
5.7. Die entgeltliche Weiterveräußerung und/oder Überlassung der von TKS AG bereitgestellten Leistungen an Dritte durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TKS AG nicht zulässig. Insbesondere Telekommunikationsdienste und IT-Leistungen/Dienste dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang an Nutzer (berechtigte Dritte) weitergegeben werden. In den Besonderen Bestimmungen diese AGB kann eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden. In diesem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Kunden auferlegten Pflichten und Obliegenheiten auch von dem Dritten eingehalten werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von TKS AG am Kunden für die Bereitstellung der Leistungen und/oder Vertragsprodukte gegebenenfalls installierten und überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen bleiben Eigentum von TKS AG, soweit kein Eigentumsübergang gesondert vereinbart wurde (z.B. beim Abschluss eines Kaufvertrages). Überlassene Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen dürfen keinem Dritten dauerhaft überlassen werden und nur an den vereinbarten Standorten und zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, installierte Einrichtungen pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff und Eingriff durch Dritte zu schützen.

7. Allgemeine Zahlungsbedingungen, Änderungen der Vergütung
7.1. Dem Kunden berechnete Vergütung (Entgelte und/oder Preise) und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise in EURO zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
7.2. Die Vergütung wird auf der Grundlage der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von TKS AG berechnet, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes ergibt.
7.3. Eine monatlich vereinbarte nutzungsunabhängige Vergütung (z.B. Mietzins für Cloud-Dienste oder Softwarelizenzen) wird jeweils beginnend mit dem Tag der Leistungserbringung bzw. mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistungen, für den Rest des Monats anteilig berechnet. Danach ist die Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen. Bei nutzungs-/verbrauchsabhängiger Vergütung erfolgt die Rechnungstellung in der Regel monatlich. Die übrige Vergütung wird nach Aufwand bzw. Leistungserbringung berechnet. In diesem Fall dokumentiert TKS AG die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.
7.4. Ist eine Vergütung zum Festpreis oder als Pauschale vereinbart, so hat TKS AG Anspruch auf Anzahlung für in sich abgeschlossene Teile der Leistungen. Die Anzahlungen für die erbrachten Leistungen werden nach Abschluss der folgenden Projektphasen fällig:
– Vertragsbeginn,
– erste Teillieferung,
– Bereitstellung zur Abnahme,
– Abnahme.
7.5. Zusätzlich zur Vergütung berechnet TKS AG gegebenenfalls entstehende Reisekosten monatlich nachträglich. Reisezeiten werden nach dem mit dem Kunden vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
7.6. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, spätestens binnen sieben (7) Tagen, andernfalls tritt Verzug ein. Bei einem von Kunden erteilten SEPA-Lastschriftenmandat bucht abakus TK die Vergütung bzw. den dem Kunden in Rechnung gestellten Betrag nicht vor dem achten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.
7.7. TKS AG ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form (pdf) per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er eine aktuelle E-Mail-Adresse mit Unternehmensdomain bereithält, der Zugang von E-Mails erfolgen kann und er Rechnungen zur Kenntnis nimmt, um eine rechtzeitige Zahlung vornehmen zu können. Der Zugang der Rechnung ist erfolgt, sobald die E-Mail im Postfach des Kunden eingeht.
7.8. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist TKS AG berechtigt, ohne weitere Mahnung einen Anspruch auf Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
7.9. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung mehrerer Forderungen in Rückstand, ist TKS AG berechtigt, trotz anderslautender Tilgungsbestimmungen des Kunden, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist TKS AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Zahlungsverzug des Kunden hat weiter zur Folge, dass all solche Zahlungsansprüche von TKS AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig werden, für die TKS AG Wechsel angenommen oder Ratenzahlung vereinbart hat.
7.10. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.11. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
7.12. Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung (insb. Verbindungspreise und nutzungsabhängige Preise) zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstanden ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Der Kunde ist verpflichtet, eine unbefugte Nutzung unverzüglich anzuzeigen.
7.13. TKS AG ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung (Entgelte und/oder Preise) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens zwei (2) Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt. 

8. Lieferung/Termine und Fristen
8.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Kunden und von TKS AG und diesen AGB ist der Geschäftssitz von TKS AG (München).
8.2. Die Lieferung der Leistungen (körperliche Waren) erfolgt ab Lager München (Lieferort). Vereinbaren die Parteien abweichend hiervon einen Versendungskauf, bleibt der Erfüllungsort der Geschäftssitz von TKS AG. Ein Versendungskauf liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Versendung von Vertragsprodukten gegen Zahlung der Transportkosten beauftragt.
8.3. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Leistungen und/oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin am Geschäftssitz von TKS AG bereitgestellt werden oder – beim Versendungskauf – dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert wurden.
8.4. Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt.
8.5. Liefertermine verschieben sich in angemessenem Umfang bei unverschuldeten, unvorhergesehenen Umständen und Lieferhindernissen, unabhängig davon, ob diese bei TKS AG oder bei einem Hersteller oder Unterlieferanten eintreten, wie z.B. bei höherer Gewalt, staatlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen (Streik, Aussperrung), Sabotage, Rohstoffmangel. TKS AG wird den Kunden über das Auftreten solcher Umstände unverzüglich informieren und einen neuen Liefertermin abstimmen. Führen die vorgenannten Umstände zu einer Überschreitung des Liefertermins um mehr als zwölf (12) Wochen, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten (vertragliches Rücktrittsrecht). Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber TKS AG, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ist ausgeschlossen.
8.6. TKS AG ist zur Lieferung von Teilleistungen berechtigt, sofern eine Teillieferung möglich und dem Kunden zumutbar ist.

9. Änderungen von Leistungen und Leistungsstörungen
9.1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der TKS AG, insbesondere Telekommunikationsdienste und cloudbasierte IT-Dienste, unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung und Änderungen, welche durch technische Änderungen sowie gesetzliche und/oder behördliche Neuregelungen begründet sind. Die Vertragserfüllung wird auch beeinflusst durch rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen, wie z.B. dem TKG sowie mit Vorlieferanten (z.B. Telekommunikationsanbieter und Hosting-Unternehmen) getroffenen Verträgen. Insoweit kann es jederzeit zu Änderungen von Leistungen kommen, wobei das Risiko nicht einseitig von TKS AG zu tragen ist. TKS AG ist berechtigt, die Leistungen durch funktional gleichwertige, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Leistungen zu ersetzen. Soweit an einzelnen Leistungsmerkmalen der Leistungen bzw. Produkte oder der diesen zu Grunde liegende Netzplattformen technischer Modifikationen vorgenommen werden oder Netzdienste, Produkte oder einzelne Leistungsmerkmale nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen diese Änderung auch in dem Vertrag zwischen TKS AG und dem Kunden umgesetzt werden. TKS AG berücksichtigt dabei im Rahmen der technischen Möglichkeiten, Nachteile für den Kunden vermeiden. Änderungen können zu einer Anpassung der Verträge führen (§ 313 BGB).
9.2. Über notwendige Änderungen von Leistungen gem. Ziff. 9.1. wird TKS AG den Kunden über die notwendige Umstellung der Leistungen durch TKS AG informieren; eine solche Umstellung ist für den Kunden grundsätzlich kostenmäßig irrelevant bzw. führt zu keiner Änderung der Vergütung.
9.3. Ist mit einer Umstellung der Leistungen ein für TKS AG nicht vertretbarer wirtschaftlicher Aufwand verbunden, ist TKS AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Soweit sich aus der Umstellung erhebliche Einschränkung einzelner Leistungen für den Kunden ergeben, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Bei Ausübung des Kündigungsrechtes besteht für beide Parteien kein Anspruch auf Schadensersatz.

10. Haftung bei Stornierung und Nichtannahme von Leistungen durch den Kunden
Falls der Kunde eine von TKS AG bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert oder in sonstiger Weise erklärt, dass er an dem Vertrag nicht festhalten möchte, ohne dazu berechtigt zu sein, oder unberechtigt die Annahme bestellter Vertragsprodukte und/oder sonstiger Leistungen ganz oder teilweise trotz einer Nachfrist von 10 (zehn) Kalendertagen verweigert, ist TKS AG berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und der Kunde hat Schadensersatz zu leisten. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

11. Leistungsstörungen
11.1. TKS AG erbringt ihre Leistungen entsprechend dem jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages aktuellen Stand von Sicherheit und Technik. TKS AG übernimmt dabei keine Gewähr für Störungen von Leistungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, eine ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen von TKS AG erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Software oder Systeme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von TKS AG beruhen.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel an Leistungen und/oder Schäden abakus TK Service unverzüglich anzuzeigen.
11.3. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel, der Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen. Der Kunde wird TKS AG im zumutbaren Umfang an der Feststellung der Störungsursachen sowie deren Beseitigung unterstützen und insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. Dabei hat der Kunde die Kosten für Entstörung und oder Servicedienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veranlasst sind, zu deren Beseitigung TKS AG verpflichtet ist.

12. Haftung/Haftungsausschluss
12.1. TKS AG haftet stets

  • a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

  • b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

  • c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die TKS AG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

12.2. TKS AG haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
12.3. Aus einer Garantieerklärung haftet TKS AG nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 11.2.
12.4. Bei Verlust von Daten haftet TKS AG nur für denjenigen Aufwand und im Umfang von Ziff. 12.2., der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit seitens TKS AG tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
12.5. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen TKS AG gelten die Ziffern 11.1 bis 11.4 entsprechend.
12.6. Die verschuldensunabhängige Haftung von TKS AG auf Schadensersatz (§536a BGB) ist ausgeschlossen. Ziff. 11.2. und 11.4. bleiben unberührt.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem vertraglich vereinbarten Datum. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistungen durch TKS AG.
13.2. Ist im Vertrag eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei nach Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich.
13.2.1. Wird der Vertrag durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit aus einem Grund gekündigt, der in dem Verantwortungs- und/oder Risikobereich des Kunden liegt, ist der Kunde verpflichtet, an TKS AG eine angemessene Entschädigung der restlich anstehenden Vergütung, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre, zu zahlen. Die Entschädigung ist mit Beendigung des Vertrages zur Zahlung fällig. Eventuelle Zinsvorteile werden bei der Berechnung berücksichtigt. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ferner bleibt TKS AG vorbehalten, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.
13.3. Ist keine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
13.4. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund für TKS AG gilt insbesondere, wenn
(a) der Kunde für 2 (zwei) aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrags der geschuldeten Vergütung oder in einem längeren als 2 (zwei) Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlichen geschuldeten Entgelten für 2 (zwei) Monate entspricht, in Verzug gerät;
(b) der Kunde trotz Mahnung und Ablauf einer von TKS AG gesetzten angemessenen Frist einen Entgeltvorschuss nicht zahlt oder eine Sicherheit nicht leistet;
(c) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden aufgrund objektiver Anhaltspunkte (z.B. Bonitätsrating von Auskunfteien) nicht nur unerheblich verschlechtert haben, der Kunde seine Zahlungen eingestellt oder die Einstellung von Zahlungen angekündigt hat, der Kunde zahlungsunfähig ist, oder wenn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist;
(d) der Kunde in einem Zeitraum von 3 (drei) aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden mindestens zweimal in Zahlungsverzug geraten ist;
(e) der Kunde eine ihm obliegende Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich oder nachhaltig verletzt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht.
13.5. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

14. Höhere Gewalt
14.1. Für Ereignisse höherer Gewalt ist TKS AG von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten, wie beispielsweise, aber nicht abschließend:
– Naturkatastrophen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte,
– innere Unruhen, Terroranschläge, Arbeitskampfmaßnahmen,
– Unterbrechungen der Stromversorgung,
– Beschlagnahme, behördliche Maßnahmen,
– Störung von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von TKS AG liegen,
– Störungen im Bereich der Dienste eines Netzbetreibers, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmer (Subunternehmern) eintreten, soweit sie von TKS AG nicht zu vertreten sind.


14.2. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit TKS AG auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich dieser aufgrund höherer Gewalt verzögert.
14.3. Ist das Ende der Leistungsverhinderung nicht absehbar oder dauert es länger als zehn (10) Tage, ist
jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eventuell im Voraus entrichtete Vergütung werden rückvergütet.

15. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
15.1. Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehungen unterliegen Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter der elektronischen Datenverarbeitung. Diese Daten sind insbesondere personenbezogene Daten oder dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Daten in Form von Bestandsdaten (wie z.B. Namen des Kunden und Adresse), Verkehrsdaten (wie z.B. die Nummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und IP-Adresse, Datum und Dauer der Sprach- oder Datenverbindung), Abrechnungsdaten, und sonstige Daten mit personenbezogenen oder dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Inhalt, die TKS AG und ihre jeweiligen Vorlieferanten/Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen erhoben oder erhalten haben. Weitere Informationen zum Datenschutz kann der Kunde der Datenschutzinformation von TKS AG entnehmen.
15.2. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird TKS AG personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nach Weisung des Kunden erheben, verarbeiten, nutzen oder auf diese zugreifen. Für den Fall der Auftragsverarbeitung gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen für Auftragsverarbeitung.

16. Vertraulichkeit
16.1. Die Vertragspartner dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die während der Dauer eines Vertragsverhältnisses bzw. der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern bekannt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners weder verwerten noch dritten Personen zugänglich machen. Darüber hinaus hat jede Partei alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.
16.2. Die vorstehende Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber zum Beruf verschwiegenen Dritten im Rahmen eines mit der Partei bestehenden Mandatsverhältnisses sowie gegenüber Gerichten und Behörden, sofern diese eine Offenlegung der vertraulichen Informationen von einer der Parteien verlangen.
16.3. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als vertrauliche Informationen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Ziffer 15.1 gelten sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, die einer Partei durch die jeweils andere Partei im Rahmen der beiderseitigen Geschäftsverbindung übermittelt oder ihr ansonsten im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“ gekennzeichnet wurden, es sei denn, es handelt sich um Informationen, Daten oder Unterlagen, die öffentlich bekannt sind. Die Vertraulichkeit entfällt, sobald eine Vertragspartei bislang vertrauliche Informationen, Daten oder Unterlagen öffentlich bekannt macht.
16.4. Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende.

17. Änderung der AGB
17.1. TKS AG ist berechtigt, die AGB mit einer angemessenen Änderungskündigungsfrist von mindestens vier [4] Wochen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
17.2. Änderungen werden dem Kunden per Brief, E-Mail oder per Fax mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb von vier [4] Wochen nach Zugang der Änderung- oder Ergänzungsmitteilung nicht, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam einbezogen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so gelten die bisherigen Bedingungen weitergeführt. Hierauf wird TKS AG in der Mitteilung hinweisen.

18. Export- und Importgenehmigungen
18.1. Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere die der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei grenz-überschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.
18.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von TKS AG, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber TKS AG.

19. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden
19.1. Alle Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag, seiner Vorbereitung und seiner Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG).
19.2. Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien und diesen AGB ist Stuttgart (Deutschland). TKS AG ist zudem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
19.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder deren bevollmächtigten Vertretern. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

20. Sprache der AGB und Geltungsvorrang der deutschen Sprachversion
Diese AGB wurden in deutscher Sprache erstellt. Werden diese AGB in andere Sprachen übersetzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt, geht bei inhaltlichen Abweichungen zwischen Sprachversionen die deutsche Sprachversion vor.

21. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und Zweck orientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser AGB herausstellen.

 B. Besondere Bestimmungen für Telekommunikationsdienstleistungen und Mehrwertdienste

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die TKS AG und der Kunde, der nicht Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den in Leistungsbeschreibungen getroffenen Regelungen und diesen Besonderen Bestimmungen, welche ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TKS AG die Besonderen Bestimmungen für Telekommunikationsdienstleistungen und Mehrwertdienste/Servicerufnummern (nachfolgend einheitlich: Telefondienste) regeln.
2.2. Diese Besonderen Bestimmungen gehen bei Widersprüchen den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Etwas anderes gilt nur, wenn sie TKS AG schriftlich bestätigt wurden.

3. Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistungen durch TKS AG zustande.

4. Leistungen und Tarifoptionen bei Telekommunikationsdienstleistungen und Mehrwertdiensten
4.1. Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung von TKS AG.
4.2. Etwaige Transportleistungen und die Überlassung von Servicerufnummern erfolgen in Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetz (TKG).
4.3. TKS AG kann zu den einzelnen Leistungen freibleibend besondere Leistungs- und Tarifoptionen anbieten. Diese werden nur jeweils Vertrags- und Leistungsbestandteil, wenn der Kunde diese mit TKS AG ausdrücklich vereinbart. Sieht eine solche Option vor, dass sich für die gewählte Leistung die Vertragsdauerverlängert, so gilt diese Verlängerung nur für die gewählte Option und die hiervon betroffene Hauptleistung. Verlängert sich z.B. wegen einer Tarifoption im Mobilfunk die vertragliche Mobilfunkdienstleistung, gilt dies für andere Leistungen (z.B. Festnetzleistungen) nur, wenn dies ausdrücklich in der Option bestimmt ist. Der Anbieter darf seine Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
4.4. Serviceaufträge zur Administration von Telekommunikationsdienstleistungen und Mehrwertdiensten nimmt TKS AG werktäglich entgegen. TKS AG aktiviert oder deaktiviert zu dem vom Kunden angegebenen Termin, wenn dieser von TKS AG in der Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
4.5. TKS AG berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer/Unterauftragnehmer zu erbringen.

5. Sperre von Telefondiensten
5.1. TKS AG wird Telefondienste unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern und nach § 45 o Satz 3 TKG ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 TKG bleibt unberührt.
5.2. TKS AG darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.
5.3. Der Anbieter darf seine Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
5.4. Die Sperre ist, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindungen erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.
5.5. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen.

6. Besondere Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen durch TKS AG erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung.
6.2. Der Kunde gewährt TKS AG und seinen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
6.3. Der Kunde stellt TKS AG und seinen Erfüllungsgehilfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre, zur Verfügung.
6.4. Der Kunde darf keine Endeinrichtungen und Anwendungen anschließen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur, nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, nur die vom Anbieter vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung nutzen und keine Einrichtungen oder Protokolle verwenden, die das Netz des Anbieters schädigen können.
6.5. Der Kunde hat die jeweils national geltenden Gesetze, Zuteilungsregeln für Servicerufnummern und Verhaltenskodexe der Länder, von denen die jeweilige Rufnummer aus erreichbar ist, zu beachten.
6.6. Der Kunde wird den Anschluss an das Netz des Anbieters nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen oder bedrohen (§ 238 StGB). Vor der Einrichtung einer Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten wird er dessen Einverständnis einholen.
6.7. Sofern dem Kunden eine Servicerufnummer von der Bundesnetzagentur (z.B. 0180-Call-Rufnummern) wurde, sind die Preisangabepflichten des § 66a TKG zu beachten.
6.8. Der Kunde ist auf Aufforderung von TKS AG im Rahmen von Leistungen über Mehrwertdienste verpflichtet, eine schriftliche Dienstebeschreibung des angebotenen Mehrwertdienstes vorzulegen. TKS AG ist insoweit berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen, insbesondere die Freischaltung von Servicerufnummern, von der Vorlage einer solchen Dienstebeschreibung abhängig zu machen und erforderlichenfalls zu verweigern.

7. Anbietervergütung  
7.1. Für die Erbringung des Mehrwertdienstes erhält der Kunde eine Anbietervergütung. Die Höhe der Anbietervergütung ergibt sich aus den jeweils zwischen TKS AG und dem Kunden vereinbarten Vergütung.
7.2. TKS AG rechnet über die Anbietervergütung für Dienste innerhalb der EU/EWR monatlich, spätestens 45-50 Tage nach Ende des jeweiligen Erfassungszeitraumes (Kalendermonat) ab. In Ländern außerhalb der EU/EWR können sich andere Erfassungs- und Abrechnungszeiträume ergeben, die dem Kunden mitgeteilt werden.
7.3. Über die Anbietervergütung erstellt TKS AG eine Gutschrift, wenn TKS AG ihrerseits die Anbietervergütung vom Anbieter erhalten hat (Zahlungseingang bei TKS AG). Nach Erstellen der Gutschrift wird die Anbietervergütung (abzüglich eines etwaigen Einbehaltes gem. Ziff.8.3.) binnen 14 Werktagen an den Kunden gezahlt.
7.4. TKS AG ist berechtigt, 3,5 % vom Nettobetrag als Ausgleich für etwaige Forderungsausfälle und Rückbelastungen (Storni) einzubehalten und von der jeweiligen Gutschrift in Abzug zu bringen.

8. Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Vergütung (Verbindungspreise oder sonstige nutzungsabhängige Preise) sind umgehend nach Zugang der Rechnung an TKS AG zu richten. Beanstandung des innerhalb von acht Wochen Rechnung Zugang eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung. TKS AG wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden der Beanstandung nach Fristablauf bleiben unberührt.

9. Nutzung durch Dritte
9.1.  Dem Kunden ist es nicht gestattet die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis durch TKS AG zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.
9.2. Der Vertrag berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz der von TKS AG überlassene SIM- Karten selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Mobilfunkleistungen, Mehrwertdienste, Vermittlung- oder Zusammenschaltungsleistungen) gegenüber Dritten anzubieten.
9.3. Nach Verlust einer SIM-Karte hat der Kunde nur die Preise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte TKS AG bzw. dem jeweiligen Anbieter angefallen sind.

10. Geltendes Recht, Nebenabreden, Gerichtsstand
10.1.  Auf diese Besonderen Bestimmungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.2.  Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Besonderen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder deren bevollmächtigten Vertretern. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

11. Sprache der AGB und Geltungsvorrang der deutschen Sprachversion
Diese Besonderen Bestimmungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Werden diese Besonderen Bestimmungen und der Vertrag in andere Sprachen übersetzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt, geht bei inhaltlichen Abweichungen zwischen Sprachversionen die deutsche Sprachversion vor.

12. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen herausstellen.

C. Besondere Bestimmungen für IT-Leistungen/IT-Dienste (einschließlich cloudbasierter Dienste)

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die TKS AG und der Kunde, der nicht Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Besonderen Bestimmungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TKS AG die Besonderen Bestimmungen für IT-Leistungen und IT-Dienste, einschließlich cloudbasierte Dienste/Services der Abakus TK als Provider (nachfolgend einheitlich: IT-Leistungen/IT-Dienste).
2.2. Diese Besonderen Bestimmungen gehen bei Widersprüchen den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Etwas anderes gilt nur, wenn sie Abakus Service TK schriftlich bestätigt wurden.

3. Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten vertraglichen Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistungen durch TKS AG zustande.

4. Lieferung und Leistungen
4.1. Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung, den vorrangig geltenden Lizenzbedingungen Dritter. Etwaige Transportleistungen erfolgen in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
4.2. Gehören gemäß der Leistungsbeschreibung IT-Infrastruktur bzw. Software oder andere ureberrechtlich geschützte Leistungen zum Leistungsumfang, verbleiben die Rechte daran im Eigentum von TKS AG bzw. dem jeweiligen Urheber (Dritter).
4.3. TKS AG ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer/Unterauftragnehmer zu erbringen. Die beauftragten Unterauftragnehmer erbringen die vereinbarten Leistungen, soweit nicht abweichend geregelt, in den Ländern der Europäischen Union. Beauftragte Subunternehmer können den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen in Länder außerhalb der üblichen Union verlagern. Einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert TKS AG den Kunden über die geplante Verlagerung. Sofern TKS AG vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Verlagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kunden genehmigt.
4.4. Als Erfolgsort gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsübergabepunkte. Sofern keine Leistungsübergabe vereinbart ist, gilt im Zweifel als Erfolgsort der Standort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wird.

5. Änderung der Leistungen, Kündigungsrecht
5.1. TKS AG setzt bei der Realisierung von IT-Leistungen/Diensten technische Lösungen ein, die auf Basis einer Vielzahl von Nutzern angebotener Netzplattformen von Netzplattformbetreibern als Vorlieferanten und Unterauftragnehmern (Subunternehmer) erbracht werden (Mehrbenutzerumgebung). Diese unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung und Überprüfung hinsichtlich Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität von IT-/Cloud-Diensten und des Datenschutzes (Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen und Daten). Insoweit kann es jederzeit zu Änderungen einzelner Funktionen/Funktionalitäten kommen. TKS AG ist berechtigt, die Leistungen/IT-Dienste durch funktional gleichwertige, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Leistungen zu ersetzen. Soweit an einzelnen Leistungsmerkmalen der Leistungen bzw. Produkte oder der diesen zu Grunde liegenden Netzplattformen technische Modifikationen vorgenommen werden oder Netzdienste, Produkte oder einzelne Leistungsmerkmale nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen diese Änderungen auch in dem Vertrag zwischen TKS AG und dem Kunden umgesetzt werden. TKS AG berücksichtigt dabei im Rahmen der technischen Möglichkeiten, Nachteile für den Kunden vermeiden.
5.2. Über notwendige Änderungen von Leistungen gem. Ziff. 5.1. wird TKS AG den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform informieren; eine solche Umstellung ist für den Kunden grundsätzlich kostenmäßig irrelevant bzw. führt keine Änderung der Vergütung.
5.3. Bei einem nicht vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zur Durchführung der Umstellung ist TKS AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Soweit sich aus der Umstellung erhebliche Einschränkungen einzelner Leistungen für den Kunden ergeben, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Bei Ausübung des Kündigungsrechtes besteht für beide Parteien kein Anspruch auf Schadensersatz.

6. Geplante Nichtverfügbarkeit, vorübergehende und endgültige Einstellung der Leistungen (Sperre), Kündigungsrecht
6.1. Zur Wartung und Pflege zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der IT-Leistungen/Dienste werden regelmäßig notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt. Dies führt in der Regel nicht zu Einschränkungen der Verfügbarkeit der der IT-Leistungen/Dienste, kann jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. TKS AG wird sich bemühen, solche Wartungsarbeiten in Zeiten geringerer Nutzung der Leistung auszuführen, z.B. in den Nachtstunden und nach Möglichkeit den Kunden vorher unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlicher Endzeit, zu informieren. Soweit die Durchführung von Wartungsarbeiten von Vorlieferanten und Subunternehmern durchgeführt werden, wird TKS AG dem Kunden die Nichtverfügbarkeitszeiten mitteilen, wird innovaphone den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung vorher unterrichten (geplante Nichtverfügbarkeit), soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
6.2. TKS AG ist berechtigt die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde schuldhaft einer ihm obliegenden Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder den AGB und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat. Stellt der Kunde die Leistungen Dritten zur Verfügung bzw. ermöglicht er den Zugang IT-Leistungen/Dienste, haftet er für deren Pflichtverletzungen wie für eigenes Verschulden.
6.3. Eine endgültige Einstellung der IT-Leistungen/Dienste ist möglich, wenn
(a) TKS AG oder deren Vorlieferanten und Unterauftragnehmer aufgrund einer gerichtlichen, behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Anweisung oder Auflage verpflichtet ist, die Bereitstellung der Leistungen einzustellen;
(b) wesentliche Änderungen der IT-Leistungen/Dienste durch Vorlieferanten und Unterauftragnehmer (z.B. von Providern), es erfordern und eine Fortsetzung IT-Leistungen/Dienste für TKS AG nicht möglich oder zumutbar ist (z.B. bei Produkteinstellung);
(c) erhebliche Sicherheitsrisiken der IT-Leistungen/Dienste bestehen;
(d) der Kunde bei der Zahlung der Entgelte trotz vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung durch TKS AG mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug gerät;
(e) der Kunde schuldhaft einer ihm obliegenden Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder den AGB und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, und trotz schriftlicher Aufforderung durch innovaphone die Pflichtverletzung nicht unterlässt bzw. rückgängig macht. Sofern der Kunde die Sperre zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen.
Einzelvertraglich vereinbarte und gesetzliche Rechte von TKS AG zur Sperre oder Aussetzung von Leistungen bleiben unberührt.
6.4. Über eine Einstellung der IT-Leistungen/Dienste /Dienste wird TKS AG den Kunden informieren.
6.5. Die unter Ziff. 6.3. genannten Gründe zur endgültigen Einstellung stellen auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages dar.

7. Pflichten des Kunden
7.1. Die von TKS AG bereitgestellten IT-Leistungen/Dienste erfordern eine bestimmte technische Umgebung und ggf. die Erfüllung von bestimmten Bereitstellungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden. So hat der Kunde beispielsweise elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung einschließlich zugehöriger Erhaltung auf eigene Kosten bereitzustellen und die für die Unterbringung der endstellenspezifischen Bestandteile der Leistungen (z.B. Gateway) geeignete Räume bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Diese wird TKS AG dem Kunden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung leistungs-/produktspezifisch mitteilen.
7.2.  Soweit und solange der Kunde oder einer der Nutzer seine Bereitstellungs- und/oder Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt und die Leistungserbringung durch TKS AG dadurch beeinträchtigt ist, ist TKS AG von der Verpflichtung zur Erbringung der betroffenen Leistungen, insbesondere der Einhaltung betroffener Service Level, sowie von als verbindlich vereinbarten Terminen. TKS AG ist gleichwohl bemüht, die betroffenen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Vereinbarte Fristen, Termine werden ausgesetzt und bei Nachholung der Mitwirkungspflicht um einen angemessenen Zeitraum verlängert, bzw. verschoben. Eine diesbezügliche Nichterfüllung wird vom Kunden nicht als Verletzung des Vertrages angesehen und berechtigt den Kunden nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages. Der Kunde hat der TKS AG alle aus der nicht, nicht ordnungsgemäßen oder nicht rechtzeitigen Erfüllung und Mitwirkungspflichten entstehenden Kosten, Schäden und zusätzliches Entgelt zu erstatten.
7.3.  Von TKS AG erbrachte Leistungen dürfen nicht rechtsmissbräuchlich genutzt werden, insbesondere

  • dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen bei Nutzung von IT-Diensten (z.B. bei Cloud-Diensten) übermittelt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.

  • sind die Urheber- und Marken-Patente, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten,

  • soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von IT-Diensten (z.B. bei Clouddiensten) personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweiligen Betroffenen einzuholen,

  • persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) im Rahmen der Nutzung von IT-Diensten (z.B. bei Clouddiensten und auf Plattformen) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff auf Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC oder USB- Stick dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
    Hinweis: Der Kunde haftet für jede Nutzung/Aktivität, die unter seinem Zugang zu IT-Leistungen/Dienste-Service ausgeführt wird.

7.4. TKS AG ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten gem. Ziff. 7.3. Leistungen teilweise oder ganz auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
7.5. Der Kunde hat bei einer Speicherung von Daten auf Systemen der TKS AG bzw. ihrer Vorlieferanten oder Subunternehmer (z.B. bei Nutzung von Clouddiensten und Plattformen) für eine ausreichende Datensicherung in geeigneter Form Sorge zu tragen, damit Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern TKS AG sich vertraglich nicht zur Datensicherung (z.B. über einen Back-Up- Service) verpflichtet hat.
7.6. Der Kunde hat TKS AG und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung von Leistungen der TKS AG und der hiermit verbundenen weiteren Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgten. Oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der TKS AG.

8. Nutzungsrechte an Software
8.1. Serverbasierte/Cloudbasierte Software
8.1.1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten über das Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
8.1.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.
8.1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind (bei nutzerabhängiger Vergütung). Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
8.1.4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige auf der Software gespeicherte Daten auch an anderen Stellen außerhalb der Systeme zu speichern und für eine ausreichende Datensicherung Sorge zu tragen.
8.2. Clientbasierte Software
8.2.1. Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, den Software-Client auf einem Rechner zu nutzen, sofern nicht eine unbeschränkte Nutzung der Clientsoftware vereinbart wird. Der Kunde ist im Fall der auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzung verpflichtet, den Client nach der Vertragsbeendigung zu löschen.
8.2.2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige auf der Software gespeicherte Daten auch an anderen Stellen außerhalb der Systeme zu speichern und für eine ausreichende Datensicherung Sorge zu tragen.
8.3. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von TKS AG nicht berechtigt, Software Dritten zur Nutzung zu überlassen. Es ist insbesondere verboten, Softwareprodukte unterzuvermieten. Die unselbständige Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden im Rahmen des bestimmungsgemäßen und vertraglich vereinbarten Gebrauchs ist zulässig.
8.4. Im Falle der berechtigten Überlassung der Software an Dritte, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und TKS AG nicht beeinträchtigt wird. Bei einer Überlassung der Software an Dritte haftet der Kunde für das Verhalten der Dritten wie für eigenes Verschulden. In dem Vertrag zur Nutzungsüberlassung hat der Kunde sich insbesondere ein sofortiges Kündigungsrecht für den Fall, dass TKS AG den Vertrag kündigt und eine Nutzung der Software nicht mehr erlaubt ist, einräumen zu lassen. Weiterhin hat er die ggf. notwendigen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung der Software durch Dritte verhindern bzw. untersagen zu können.
8.5. Der Kunde hat TKS AG auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang einer gegen diesen aus der ungerechtfertigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

9. Mängelansprüche, Haftungsausschluss und Verjährung
9.1. TKS AG gewährleistet Funktionsfähigkeit der Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag mit seinen Leistungsbeschreibungen für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit.
9.2. Bei mangelhafter Leistung stellt TKS AG den vertragsgemäßen Zustand nach ihrer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung wieder her. Softwaremängel werden durch Bereitstellung eines Updates (andere Versionen der Software) oder durch andere geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung behoben.
9.3. Einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit kann der Kunde gegenüber TKS AG, sofern vereinbart, die in den Leistungsbeschreibungen enthaltene Rückvergütung als Erstattung geltend machen.
9.4. Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen der Leistungsbeschreibungen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie oder zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB anzusehen. Garantieversprechen werden von TKS AG nicht abgegeben.
9.5. Die verschuldensabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung von TKS AG für verschuldete Mängel sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
9.6. Mängelansprüche verjähren zwei (2) Jahre nach Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

10. Änderung der Vergütung für IT-Leistungen/Dienste
10.1. Sofern eine Änderung der Vergütung unter Berücksichtigung der Interessen der TKS AG für den Kunden zumutbar ist oder diese durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird, ist TKS AG berechtigt, Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung zu ändern.
10.2. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
10.3. Bei Preiserhöhungen, sofern diese nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, oder bei sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

11. Geltendes Recht, Nebenabreden, Gerichtsstand
11.1.  Auf diese Besonderen Bestimmungen für IT-Service findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.2.  Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Besonderen Bestimmungen für IT-Service bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder deren bevollmächtigten Vertretern. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.3.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

12. Sprache der AGB und Geltungsvorrang der deutschen Sprachversion
Diese Besonderen Bestimmungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Werden diese Besonderen Bestimmungen und der Vertrag in andere Sprachen übersetzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt, geht bei inhaltlichen Abweichungen zwischen Sprachversionen die deutsche Sprachversion vor.

13. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an sinn- und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen herausstellen.

I. Zusätzliche Bestimmungen für Microsoft Onlinedienste (Office 365/Dynamics 365/Azure)

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die TKS AG und der Kunde, der nicht Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Ergänzend zu den Besonderen Bestimmungen über IT-Leistungen/-Dienste werden zwischen dem Kunden und TKS AG die Lizenzbedingungen von Microsoft auf der Grundlage

  • des Microsoft Customer Agreement,

  • der Online Service Terms,

  • des Microsoft Level Agreement.

2.2. Diese Besonderen Bestimmungen werden dem Kunden bei Vertragsschluss von TKS AG zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zu den zusätzlichen Bedingungen für Microsoft Onlinedienste stimmt der Kunde zugleich den vorgenannten Lizenzbedingungen von Microsoft zu.

3. Leistungen
abakus Service TK bietet dem Kunden Microsoft Cloud-Dienste an und stellt dem Kunden hierfür zur Nutzung und Buchung der einzelnen Funktionen von Microsoft ein Web-Portal zur Verfügung. abakus Service TK erbringt zusammen mit dem Vorlieferanten Microsoft im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bestimmte Leistungen, die sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Microsoft ergeben. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen werden dem Kunden bei Vertragsschluss von TKS AG zur Verfügung gestellt.

4. Änderung der Vergütung (Preise) und Leistungen
4.1. Abweichend zu den Besonderen Bestimmungen für IT-Leistungen/-Dienste (Teil C. in Ziff. 9) gilt für die Änderung der Vergütung (Preise) eine Ankündigungsfrist von 30 Tagen. Die Änderungen werden dem Kunden 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform, gegebenenfalls auf der Produktbestellseite, mitgeteilt.
4.2. Abweichend zu den Besonderen Bestimmungen für IT-Leistungen/-Dienste (Teil C. in Ziff. 6) gilt für die Änderung von Leistungen eine Ankündigungsfrist von 30 Tagen. Die Änderungen werden dem Kunden 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform, gegebenenfalls auf der Produktbestellseite, mitgeteilt.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Microsoft-Produkte werden dem Kunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Tag zur Verfügung gestellt und können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs (6) Tagen gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Ist nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Tag. Mit Kündigung werden gleichzeitig alle vom Kunden gebuchten Funktionen des jeweiligen Microsoft Dienstes ebenfalls automatisch beendet.

6. Testversionen Microsoft Azure

Für die Testversionen gelten folgende Voraussetzungen:
a) Der Kunde erhält einmalig kostenlos ein Kontingent in einem auf der Produktbestellseite festgelegten Wert und entscheidet selbst, welche Dienste er in Anspruch nimmt.
b) Eine Testversion kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Bereitstellung der Testversionen hat der Kunde 30 Tage Zeit, diesen Anspruch zu nehmen, danach erlischt die Berechtigung zur testweisen Nutzung.
c) Das Kontingent kann nicht ausgezahlt oder übertragen werden.
d) Die Dienste werden gesperrt, wenn das Kontingent aufgebraucht oder die 30-Tage-Frist abgelaufen ist.
e) TKS AG jederzeit berechtigt, die Leistungen der kostenlosen Testversion einzustellen. Zur Fortsetzung der Nutzung der mit der Testversion in Anspruch genommenen Leistungen muss der Kunde zu einer bezahlten Version wechseln.
f) TKS AG haftet während des Testzeitraums nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Richtigkeit der Angaben im Web-Portal, vorzeitige Kündigung und Sperre
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung im Onlineportal wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Kunde hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Anlage erreichbar ist und der Empfang von E-Mails nicht wegen Weiterleitung, Stellung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, TKS AG die Änderung seiner Daten durch Änderung der Angaben im Nutzerkonto unverzüglich mitzuteilen. abakus Service TK ist bei unrichtigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden berechtigt, die Leistung mit sofortiger Wirkung zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

II. Besondere Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die TKS AG und der Kunde, der nicht Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Besonderen Bestimmungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TKS AG die Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend einheitlich: Leistungen).
2.2. Diese Besonderen Bestimmungen gehen bei Widersprüchen den Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Etwas anderes gilt nur, wenn sie abakus Service TK schriftlich bestätigt wurden.

3. Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten vertraglichen Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistungen durch TKS AG, zustande.

4. Leistungen
4.1. Werkleistungen
TKS AG erbringt Werkleistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Grundlage der Leistungen ist der aktuelle Stand der Technik.
4.2. Dienstleistungen
4.2.1. TKS AG erbringt auf der Grundlage der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung Beratung Unterstützungsleistungen für den Kunden. Grundlage der Leistung ist der aktuelle Stand der Technik.
4.2.2. Die Leistungen der TKS AG erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in seinem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. TKS AG übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
4.3. TKS AG ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragte an Dritte zu erbringen, insbesondere direkt über Vorlieferanten und Subunternehmer.

5. Abnahme bei Werkleistungen
5.1. TKS AG ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme bereitzustellen (Teilabnahme).
5.2. Der Kunde wird jede Abnahme (Teilabnahme) der von TKS AG erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen und erklären. TKS AG ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.
5.3. Die Abnahme von Software erfolgt durch eine Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Testverfahren keine erheblichen Mängel aufweisen.
5.4. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen oder einer eventuell für die Abnahme vereinbarten Frist, nach Bereitstellung zur Abnahme (Teilabnahme), keine Rüge erheblicher Mängel oder übernimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse in seinen Produktivbetrieb, gilt die Abnahme als erfolgt.

6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen kundenseitigen Bereitstellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für TKS AG erbracht werden.
6.2   TKS AG und ihren Erfüllungsgehilfen ist jede erforderliche Unterstützung zu gewähren. Zu dieser Unterstützung zählt insbesondere, dass der Kunde sicherstellt, dass TKS AG ein qualifizierter Mitarbeiter des Kunden unterstützend zur Verfügung steht,

  • Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird (gegebenenfalls durch einen Remotezugriff),

  • rechtzeitig die für die Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

6.3.  Erbringt der Kunde eine erforderliche Bereitstellungs- und Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
6.4. TKS AG und ihren Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung durch urheberrechtlich geschützte Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet TKS AG unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen den Kunden geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen jegliche Auseinandersetzung entweder TKS AG überlassen oder nur im Einvernehmen mit TKS AG führen.
6.5. Mängelrügen hat der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden in einer nachvollziehbaren Weise schriftlich (Textform) zu melden.

7. Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen, Verjährung

7.1.  Ist die Ausführung der Leistungen mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Wahl der TKS AG zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (nach Erfüllung) zu. Hat der Kunde TKS AG nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert TKS AG die nach Erfüllung oder schlägt diese zweifach fehl, bleibt dem Kunden in Bezug auf die Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheblichen Abweichung der Leistungen kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.2.  Hat TKS AG nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierfür entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der TKS AG zugrunde gelegt.
7.3. Die Sachmängelhaftung erlischt für solche von TKS AG erbrachten Leistungen, die      der Kunde ändert oder in der er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmängelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich (Textform) rügt oder die Leistung nicht zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen bzw. entsprechend der in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen genutzt wird.
7.4.  Ein Rechtsmangel der vertragsgegenständlichen Leistung ist dann gegeben, wenn die für die vertraglich vorhergesehene Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt wurden. Bei Rechtsmängeln leistet TKS AG dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der vertragsgegenständlichen Leistung verschafft oder sie die vertragsgegenständliche Leistung zum Rechnungspreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknimmt. Letzteres ist nur zulässig, wenn abakus Service TK eine andere Abhilfe bzw. Maßnahme nicht zumutbar ist.
7.5.  Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden ein (1) Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Nacherfüllungsansprüchen bei Mängeln durch TKS AG beruhen. Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, können nur dann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden, in der Anspruch auf Nacherfüllung vom Kunden innerhalb der verkürzten Frist für Sachmängelansprüche geltend gemacht worden ist.

8. Eigentumsvorbehalt
TKS AG behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind Rechte stets nur vorläufig und durch TKS AG frei widerruflich eingeräumt.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dienstverträgen
Ist im Vertrag eine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10. Geltendes Recht, Nebenabreden, Gerichtsstand
10.1.  Auf diese Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.2.  Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder deren bevollmächtigten Vertretern. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

11. Sprache der AGB und Geltungsvorrang der deutschen Sprachversion
Diese Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Werden diese Besonderen Bestimmungen und der Vertrag in andere Sprachen übersetzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt, geht bei inhaltlichen Abweichungen zwischen Sprachversionen die deutsche Sprachversion vor.

12. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an sinn- und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen herausstellen.

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